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Freiheitsentziehende Maßnahmen

Glossar – Pflege von A–Z

Freiheitsentziehung ist eine besondere Form der Gewaltanwendung. Gemäß Strafgesetzbuch ist die ungerechtfertigte Beschränkung der Bewegungsfreiheit ein Vergehen, das mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert werden kann.

Freiheitsentziehung ist eine besondere Form der Gewaltanwendung. Gemäß Strafgesetzbuch ist die ungerechtfertigte Beschränkung der Bewegungsfreiheit ein Vergehen, das mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert werden kann.

Im pflegerischen und im medizinischen Bereich ist es jedoch aufgrund verschiedener Krankheitsbilder oft unvermeidlich, Menschen zum Selbst- und zum Fremdschutz zu fixieren und ihnen somit die Bewegungsfreiheit zu nehmen. Der Gesetzgeber hat dieses erkannt und erlaubt freiheitsentziehende Maßnahmen, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig für die rechtliche Bewertung ist die Frage, ob der Betroffene überhaupt in der Lage ist, sein Recht auf Bewegungsfreiheit auszuüben. Ein gelähmter alter Mensch hat dafür nicht die körperlichen Voraussetzungen. Ein Komapatient wiederum ist auf absehbare Zeit nicht fähig, den Willen zur Fortbewegung zu entwickeln. Bei beiden Betroffenen ist es also z. B. zulässig, die Seitengitter hochzufahren, um ein Herausfallen aus dem Bett zu verhindern. Anders ist das bei Senioren, die eigentlich in der Lage wären, ihren Aufenthaltsort zu verändern, das aber aktuell gar nicht wollen. Dieses ist etwa bei schlafenden oder bei lethargischen Menschen der Fall. Solche Betroffene haben das Recht und die Möglichkeiten, ihre Entscheidung jederzeit zu ändern. Eine verschlossene Tür würde sie daran aber hindern.