A B D E F G H I K L M O P Q R S T V
Kog Kom Kon

Kombinationsleistung

Glossar – Pflege von A–Z

Unter Kombinationsleistung versteht man, wenn die Pflege eines Patienten zum Teil von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst und zum Teil von einem Angehörigen erbracht wird. Die Kombinationsleistung kombiniert somit Pflegesachleistung mit Pflegegeld. Diese Kombinationsleistung wird unter Umständen auch vom Sozialamt als Hilfe zur Pflege übernommen. Wird die Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechend gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den der Pflegebedürftige in Form von Sachleistungen erhalten hat.

erläuterndes Beispiel:

Die Pflegestufe II+ (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) beinhaltet Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 1.298,– €. Davon hat der Pflegebedürftige 70 % in Anspruch genommen = 908,60,- €. Es besteht daher noch Anspruch auf 30 % des Pflegegeldes der Pflegestufe II +(Pflegegeld der Pflegestufe II: 545,– € x 30 % = 109,– €). Der Pflegebedürftige erhält somit 109,– € monatliches Pflegegeld, über das er frei verfügen kann.

Quelle: pflege-abc