Zum 1. Januar 2016 wurde der Pflege-Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze für alle Pflege- und Betreuungskräfte in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) auf 9,75 Euro und in den neuen Bundesländern auf 9,00 Euro je Stunde erhöht.
Quelle: bmg
Für pricura ist es eine Selbstverständlichkeit, ihre Mitarbeiter leistungsgerecht und gesetzeskonform zu vergüten.